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Initiative für Rechtsstaatlichkeit
EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen bedeuten oft das Ende der zivilen Existenz, den zivilen Tod – ohne Anklage, ohne Urteil, ohne Verteidigung. Wir machen uns stark für die Menschenrechte der Betroffenen.
Sanktionen dürfen kein Ersatz für Justiz sein. Wir fordern das Ende der Sanktionspraxis ‚auf Verdacht‘ und stehen ein für das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Weil Recht nicht durch Listen ersetzt werden darf.

Fallbeispiele – es kann jeden treffen
Um zu verdeutlichen, dass es hier um Prinzipien geht, zeigen wir Fälle auf, in denen die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke blieb:
Der Fall Hüseyin Doğru:
Im Mai 2025 wurde der deutsche Journalist Hüseyin Doğru auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Die EU begründet dies mit angeblicher Desinformation zugunsten russischer Staatsinteressen.
Kritiker der Sanktionen sehen darin jedoch einen politischen Schritt, um seine scharfe Kritik an der israelischen Kriegsführung in Gaza und an der deutschen Außenpolitik zu unterdrücken. Sie argumentieren, dass keine öffentlich nachgewiesenen finanziellen oder organisatorischen Verbindungen zum russischen Staat vorliegen.
Die Sanktionen haben weitreichende Folgen: Konten wurden eingefroren, ein EU-weites Reiseverbot verhängt, bezahlte Arbeit untersagt. Finanzielle Unterstützung ist für Dritte strafbewehrt. Kritiker sprechen deshalb von einem faktischen Berufs- und Existenzverbot.
Der Fall Jacques Baud:
Ein ehemaliger Geheimdienstexperte und UN-Berater, der aufgrund seiner Analysen und Publikationen ins Visier geriet. Hier stellt sich die Frage: Werden Sanktionen genutzt, um unliebsame Meinungen und Expertenanalysen zu unterdrücken?
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Rechtsgutachten
Das Rechtsgutachten von Dr. Ninon Colneric (ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof) und Prof. Dr. Alina Miron, das Ende 2025 veröffentlicht wurde, kommt zu einem vernichtenden Urteil über die aktuelle Sanktionspraxis der EU gegen Einzelpersonen wegen „Desinformation“.
Die zentralen Schlussfolgerungen des Gutachtens lassen sich in vier Kernpunkten zusammenfassen:
Verstoß gegen EU- und Völkerrecht
Das Gutachten stellt fest, dass das derzeitige Sanktionsregime der EU in mehreren Punkten gegen grundlegende Verträge der EU und das Völkerrecht verstößt. Die EU überschreite mit diesen Maßnahmen ihre Kompetenzen und verletze die in der EU-Grundrechtecharta garantierten Standards.
Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit
Besonders im Fokus stehen Fälle wie die von Jacques Baud oder dem Journalisten Hüseyin Doğru. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Sanktionierung wegen „Desinformationsaktivitäten“:
Missachtung rechtsstaatlicher Mindeststandards
Colneric und Miron kritisieren scharf, dass die Betroffenen ohne die im Rechtsstaat üblichen Schutzmechanismen gelistet werden:
Das Urteil: „Abgrund der Gesetzlosigkeit“
Das Gutachten stützt die Ansicht, dass die Praxis der EU, europäische Bürger ohne solide Rechtsgrundlage aufgrund politischer Meinungsäußerungen zu sanktionieren, einen gefährlichen Präzedenzfall schafft. Es wird davor gewarnt, dass die EU hier den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlässt und sich in einen „Abgrund der Gesetzlosigkeit“ manövriert.
EU im Abgrund der Gesetzlosigkeit
Schweigen ist Zustimmung –
Werden Sie aktiv!
Rechtsstaatlichkeit ist kein Selbstläufer. Sie muss jeden Tag neu verteidigt werden. Unterstützen Sie uns dabei, Willkür durch Transparenz zu ersetzen.
Unterschreiben Sie die Forderung an die Bundesregierung. Jede Stimme zählt, um den politischen Druck für eine Reform des Sanktionswesens zu erhöhen.
