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Initiative für Rechtsstaatlichkeit

EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen bedeuten oft das Ende der zivilen Existenz, den zivilen Tod – ohne Anklage, ohne Urteil, ohne Verteidigung. Wir machen uns stark für die Menschenrechte der Betroffenen.

Sanktionen dürfen kein Ersatz für Justiz sein. Wir fordern das Ende der Sanktionspraxis ‚auf Verdacht‘ und stehen ein für das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Weil Recht nicht durch Listen ersetzt werden darf.

Fallbeispiele – es kann jeden treffen

Um zu verdeutlichen, dass es hier um Prinzipien geht, zeigen wir Fälle auf, in denen die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke blieb:


Der Fall Hüseyin Doğru:

Im Mai 2025 wurde der deutsche Journalist Hüseyin Doğru auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Die EU begründet dies mit angeblicher Desinformation zugunsten russischer Staatsinteressen.
Kritiker der Sanktionen sehen darin jedoch einen politischen Schritt, um seine scharfe Kritik an der israelischen Kriegsführung in Gaza und an der deutschen Außenpolitik zu unterdrücken. Sie argumentieren, dass keine öffentlich nachgewiesenen finanziellen oder organisatorischen Verbindungen zum russischen Staat vorliegen.

Die Sanktionen haben weitreichende Folgen: Konten wurden eingefroren, ein EU-weites Reiseverbot verhängt, bezahlte Arbeit untersagt. Finanzielle Unterstützung ist für Dritte strafbewehrt. Kritiker sprechen deshalb von einem faktischen Berufs- und Existenzverbot.

Der Fall Jacques Baud:


Ein ehemaliger Geheimdienstexperte und UN-Berater, der aufgrund seiner Analysen und Publikationen ins Visier geriet. Hier stellt sich die Frage: Werden Sanktionen genutzt, um unliebsame Meinungen und Expertenanalysen zu unterdrücken?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei unserer Arbeit geht es nicht um die politische Meinung oder das Handeln einzelner Personen. Es geht um das Prinzip des Rechtsstaats. Grundrechte sind universell. Sie gelten für jeden, unabhängig davon, ob man ihre Ansichten teilt. Wenn wir zulassen, dass die Justiz bei einer Person umgangen wird, schaffen wir einen Präzedenzfall, der morgen jeden von uns treffen kann.

Wenn eine Person auf einer Sanktionsliste landet, werden ihre Bankkonten gesperrt, Kreditkarten funktionieren nicht mehr, Mietzahlungen oder Versicherungen können nicht beglichen werden. Oft folgt ein Berufs- oder Reiseverbot. Ohne Zugang zum Wirtschaftskreislauf ist eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unmöglich. Das ist eine existenzielle Vernichtung ohne richterliches Urteil.

Ja, aber erst im Nachhinein – und das oft erst nach Jahren. Bis ein Urteil fällt, ist die berufliche und private Existenz meist längst zerstört. Solche Verfahren kosten viel Geld. Zudem hat der Gerichtshof nur begrenzte Einsicht in die oft „geheimen“ Unterlagen, auf denen die Entscheidung des EU-Rates basiert. Wir fordern Transparenz und faire Behandlung von Anfang an.

Das stellen wir nicht in Abrede. Staaten müssen handlungsfähig sein. Aber: Sanktionen dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Wenn ein politisches Instrument die Macht hat, ein Individuum ohne Gerichtsbeschluss zu ruinieren, muss dieses Instrument denselben strengen Kontrollen unterliegen wie das Strafrecht. Außenpolitik darf niemals die Grundrechte der EU-Charta aushebeln.

Die Einführung eines echten richterlichen Vorbehalts. Bevor eine Person gelistet wird, müssen die Beweise einem unabhängigen Richter vorgelegt werden. Zudem fordern wir eine „Sunset-Klausel“. Sanktionen müssen automatisch auslaufen, wenn nicht in regelmäßigen Abständen gerichtlich verwertbare Beweise für ihre Aufrechterhaltung vorgelegt werden.

Im Gegensatz zu einem Strafprozess gibt es bei Sanktionslisten oft keine öffentliche Anklage, keinen Richtervorbehalt und keine Möglichkeit zur Verteidigung, bevor das Urteil (die Listung) vollstreckt wird. Das führt zu einer Beweislastumkehr: Der Betroffene muss beweisen, dass er unschuldig ist, während ihm bereits alle finanziellen Mittel für einen Rechtsbeistand entzogen wurden.

Wir kritisieren nicht das Instrument der Außenpolitik an sich, sondern die mangelnde rechtsstaatliche Kontrolle bei Einzelsanktionen. Wir fordern, dass Sanktionen, die tief in die Grundrechte eingreifen, denselben strengen Regeln unterliegen müssen wie jedes andere Gerichtsverfahren in Europa.

Theoretisch ja. Es gibt sogenannte „Humanitäre Ausnahmen“ für Miete oder Lebensmittel. Die Realität sieht jedoch anders aus.. Der bürokratische Aufwand, um diese Gelder bei den nationalen Behörden freizugeben, dauert oft Monate. Zudem weigern sich viele Banken aus Angst vor „Compliance-Risiken“, überhaupt Transaktionen für sanktionierte Personen abzuwickeln, selbst wenn eine Genehmigung vorliegt. Der Schutz der Grundbedürfnisse existiert oft nur auf dem Papier.

Teilen Sie unsere Inhalte und unterschreiben Sie die Petition. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, für rechtsstaatliche Prinzipien einzustehen.

Nein. Wir sind eine unabhängige Bürgerinitiative. Wir erhalten keine Gelder oder Anweisungen von den in den Fallbeispielen genannten Personen. Unser Klient ist das Rechtssystem selbst. Wir nutzen prominente Fälle lediglich, um aufzuzeigen, wo das System versagt und Willkür Tür und Tor öffnet.

Rechtsgutachten

Das Rechtsgutachten von Dr. Ninon Colneric (ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof) und Prof. Dr. Alina Miron, das Ende 2025 veröffentlicht wurde, kommt zu einem vernichtenden Urteil über die aktuelle Sanktionspraxis der EU gegen Einzelpersonen wegen „Desinformation“.

Die zentralen Schlussfolgerungen des Gutachtens lassen sich in vier Kernpunkten zusammenfassen:

Verstoß gegen EU- und Völkerrecht

Das Gutachten stellt fest, dass das derzeitige Sanktionsregime der EU in mehreren Punkten gegen grundlegende Verträge der EU und das Völkerrecht verstößt. Die EU überschreite mit diesen Maßnahmen ihre Kompetenzen und verletze die in der EU-Grundrechtecharta garantierten Standards.

Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit

Besonders im Fokus stehen Fälle wie die von Jacques Baud oder dem Journalisten Hüseyin Doğru. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Sanktionierung wegen „Desinformationsaktivitäten“:

  • als Instrument missbraucht wird, um kritische Stimmen mundtot zu machen.
  • einen unzulässigen Eingriff in die Pressefreiheit darstellt, da keine klaren, justiziablen Kriterien vorliegen, was genau als „Desinformation“ gilt.

Missachtung rechtsstaatlicher Mindeststandards

Colneric und Miron kritisieren scharf, dass die Betroffenen ohne die im Rechtsstaat üblichen Schutzmechanismen gelistet werden:

  • Fehlendes rechtliches Gehör: Die Sanktionen werden verhängt, ohne dass die Personen vorher angehört wurden.
  • Mangelnde Beweisführung: Oft reichen vage Berichte oder politische Einschätzungen aus, die einer unabhängigen gerichtlichen Prüfung vorab nicht standhalten müssten.
  • Keine effektive Kontrolle: Die gerichtliche Kontrolle findet erst im Nachhinein statt (ex-post), wenn die existenzvernichtenden Folgen bereits eingetreten sind.

Das Urteil: „Abgrund der Gesetzlosigkeit“

Das Gutachten stützt die Ansicht, dass die Praxis der EU, europäische Bürger ohne solide Rechtsgrundlage aufgrund politischer Meinungsäußerungen zu sanktionieren, einen gefährlichen Präzedenzfall schafft. Es wird davor gewarnt, dass die EU hier den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlässt und sich in einen „Abgrund der Gesetzlosigkeit“ manövriert.

EU im Abgrund der Gesetzlosigkeit

Schweigen ist Zustimmung –
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Rechtsstaatlichkeit ist kein Selbstläufer. Sie muss jeden Tag neu verteidigt werden. Unterstützen Sie uns dabei, Willkür durch Transparenz zu ersetzen.

Unterschreiben Sie die Forderung an die Bundesregierung. Jede Stimme zählt, um den politischen Druck für eine Reform des Sanktionswesens zu erhöhen.